Ihre Anwälte

„ Man kann allem etwas Gutes abgewinnen...auch einer Scheidung! “
Dipl.Jur. Simone Wieland

Dipl.Jur. Simone Wieland
Rechtsanwältin und Fachanwältin

2009 Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht
2007 Ernennung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht
2003 Ernennung zur Rechtsanwältin
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
Dipl.Jur. Stefan Kasparek

Dipl.Jur. Stefan Kasparek
Rechtsanwalt und Fachanwalt

2009 Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
2007 Ernennung zum Fachanwalt für Steuerrecht
2003 Ernennung zum Rechtsanwalt
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg

Wir sind beide keine "gebrannten Kinder", was die Ehe anbelangt. Wir kennen jedoch wie die meisten anderen unzählige Beispiele von Menschen, die sich und Ihrem ehemaligen Partner im Rahmen der Scheidung irreparablen Schaden zugefügt haben.

Philosophie und Arbeitsweise

Seit über 15 Jahren sind wir deutschlandweit rund um das Thema Scheidung mit viel Spaß und Leidenschaft für unsere Mandanten unterwegs. Für uns ist und war schon immer ein fairer Umgang aller Personen untereinander auch im Falle einer Scheidung wichtig. Nachdem wir im Rahmen der "normalen" anwaltlichen Tätigkeit immer wieder beobachten mussten und konnten, wie sehr ein Rosenkrieg oder eine Schlammschlacht den Parteien über den oftmals Jahre dauernden Gerichtsprozess schadet, haben wir Die-gute-Scheidung.de ins Leben gerufen. Schnelle, faire und saubere Scheidungen zum Wohle unserer Mandanten, aller anderen Beteiligten und bedürftiger Menschen, die mit einem Teil der Einnahmen unterstützt werden.

Ob Sie eine schnelle und einfache einvernehmliche Scheidung über unsere Plattform beauftragen oder im Vorfeld noch einzelne Fragen durch ein neutrales Gutachen geklärt haben möchten, das Ergebnis ist immer eine durchdachte Gesamtlösung von Spezialisten passgenau zu Ihren Bedürfnissen.

Auch wenn wir die wenigsten unserer Mandanten vor Ort in unseren Kanzleiräumen beraten, findet der Kontakt nicht nur via Kontaktformular und E-Mail statt. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch, auf Wunsch auch gerne "face to face" über SKYPE.

Zertifikate

Qualität durch Fortbildung

Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte (§ 43 a Abs. 6 BRAO). Wird der Nachweis regelmäßiger Fortbildung erbracht, so erhält man dies von der Bundesrechtsanwaltskammer entsprechend bestätigt.

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein bezeichnet sich selbst als Familienanwälte. Sie stellt eine Plattform für die Erörterung familienrechtlicher Fragen unter den Kollegen dar und bildet ihre Mitglieder auf dem Gebiet des Familienrechts fort.